Am 27. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts („BauGB-Upgrade“) beschlossen: Das parlamentarische Verfahren im Bundestag soll vor der Sommerpause 2026 eingeleitet werden. Nach den derzeitigen Planungen sollen die wesentlichen Änderungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bauleitplanverfahren sollen beschleunigt, digitalisiert und stärker standardisiert werden; der Wohnungsbau soll in angespannten Wohnungsmärkten planungsrechtlich ein höheres Gewicht erhalten; zugleich sollen Städte und Gemeinden zusätzliche Instrumente erhalten, insbesondere beim Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien und bei der Sicherung gemeinwohlorientierter städtebaulicher Ziele.
Für die kommunale Planungspraxis besonders relevant sind die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanung, der verbindliche Einsatz des Standards XPlanung, die Straffung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die Reduzierung von Mehrfachbeteiligungen sowie verbindlichere Verfahrensfristen. Hinzu treten Änderungen bei Umweltprüfung und Umweltbericht, die Doppelprüfungen vermeiden und Verfahren entlasten sollen.
Die Chancen der BauGB-Novelle liegen auf der Hand: Wenn Digitalisierung, Standardisierung und Verfahrensstraffung tatsächlich ineinandergreifen, kann die Bauleitplanung schneller und transparenter werden. Für Kommunen entstehen neue Spielräume, um Wohnungsbau, Innenentwicklung, Klimaanpassung und städtebauliche Missstände aktiver zu steuern. Für Vorhabenträger kann die Reform mehr Planbarkeit schaffen, weil Fristen, digitale Verfahrensführung und klarere Priorisierungen die bisherige Verfahrensunsicherheit reduzieren.
Gleichzeitig ist die BauGB-Novelle kein Selbstläufer. Beschleunigung führt nur dann zu mehr Wohnraum, wenn Kommunen personell, technisch und finanziell in der Lage sind, die neuen Instrumente auch anzuwenden. Auch die stärkere Priorisierung des Wohnungsbaus wird neue Abwägungsfragen auslösen, insbesondere im Verhältnis zu Klima-, Freiraum-, Natur- und Immissionsschutz.
Die Neuerungen des BauGB sind auch ein Schwerpunkt unseres diesjährigen hgrs-Baurechtstag am Dienstag, 7.7.2026 in München.
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