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BauGB-Upgrade 2026: Was ist aktuell geplant?

Das Bundesbauministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, kurz „Baugesetzbuch-Upgrade, in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Für Kommunen, Projektentwickler und Eigentümer ist die Novelle relevant, weil sie spätestens 2027 zentrale Weichen für schnellere Planung, stärkeren Wohnungsbau und mehr Eingriffsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden stellt.

Ziel der Novelle ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben und das Städtebaurecht stärker auf Wohnraumschaffung, Digitalisierung, Klimaanpassung und resiliente Raumstrukturen auszurichten. Betroffen sind insbesondere das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und das Raumordnungsgesetz.

Die Anhörung wurde am 1. April 2026 eingeleitet; Stellungnahmen konnten bis 29. April 2026 abgegeben werden. Ein Kabinettsbeschluss ist nach Angaben des Ministeriums noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

Geplante Kernänderungen im Überblick:

  1. Mehr Gewicht für den Wohnungsbau
    In angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen Bebauungspläne zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs aufstellen können. Für die vorgesehene Wohnbebauung und ergänzende Nutzungen soll dann ein überragendes öffentliches Interesse Das bedeutet: Wohnungsbau wird in Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet, ohne dass andere Belange automatisch verdrängt werden.
  2. Einfachere Umweltprüfung und schnellere Innenentwicklung
    Umweltprüfungen sollen gestrafft werden. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung soll das beschleunigte Verfahren ausgeweitet werden: Der untere Schwellenwert steigt von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter, der obere Schwellenwert soll künftig bei 100.000 Quadratmetern liegen. Damit könnten mehr Innenentwicklungsprojekte schneller geplant werden.
  3. Bestandskraft von Umweltgutachten
    Vorhandene Umweltdaten und Umweltgutachten sollen in der Regel fünf Jahrelang verwertbar bleiben, sofern keine konkreten Hinweise auf ihre Unrichtigkeit bestehen. Das soll Doppelprüfungen vermeiden und Verfahren beschleunigen.
  4. Mehr Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
    Beteiligungs- und Planungsverfahren sollen weiter digitalisiert werden. Das betrifft sowohl Bauleitplanverfahren als auch Verfahren der Raumordnung und Raumverträglichkeitsprüfung.
  5. Stärkere kommunale Vorkaufsrechte
    Kommunale Vorkaufsrechte sollen gestärkt werden, unter anderem gegen Umgehungen durch sogenannte Share Deals. Zudem sollen Kommunen bei problematischen Immobilien, etwa sogenannten Schrottimmobilien, besser eingreifen können.
  6. Klimaanpassung und resiliente Räume
    Die Novelle enthält neue Instrumente für Klimaanpassung, etwa erweiterte Festsetzungsmöglichkeiten. Im Raumordnungsgesetz sollen zudem resilientere Raumstrukturen stärker verankert werden, unter anderem mit Blick auf Hoch- und Niedrigwasser sowie Verteidigungs- und Zivilschutzbelange.

Ausblick

Das BauGB-Upgrade ist noch kein beschlossenes Gesetz, sondern befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.