Freiflächen am Ortsrand einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 18.7.2023 entschieden. [… ] Mehr lesen

Freiflächen am Ortsrand einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 18.7.2023 entschieden. [… ] Mehr lesen
Im Juli informieren wir Sie über den Antrag auf Schulbegleitung und was sich ändert, wenn ein Mensch mit Behinderung volljährig wird.
[… ] Mehr lesen
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) vorgelegt. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, Städte und Gemeinden zu verpflichten, eine Wärmeplanung aufzustellen. [… ] Mehr lesen
Stellplatzreduzierung durch Mobilitätskonzepte?
Gemeinden äußern immer häufiger den Wunsch, im Rahmen ihrer städtebaulichen Planung Alternativen zum Individualverkehr zu schaffen und diesen auf Fahrrad, Schiene, Bus oder Sharing-Angebote zu verlagern. [… ] Mehr lesen
Die oberfränkische GELO-Unternehmensgruppe zeigt unter der Ägide von Wolf-Christian Küspert in Wunsiedel und in Weißenstadt, wie effiziente Energiewende aussieht. hgrs begleitet diesen zukunftsträchtigen Weg in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. [… ] Mehr lesen
Am 10. Februar 2023 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ (BT-Drs. 20/5570). Dabei finden sich einige neue Änderungen in der VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung):
[… ] Mehr lesen
Mitte Dezember 2022 war das erste LNG-Terminal nach knapp zehn Monaten Bau- und Planungszeit in Wilhelmshaven eröffnet worden. Bundeskanzler Scholz sprach vom „neuen Deutschlandtempo“.
[… ] Mehr lesen
Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen – Fristen für die Abrechnung von Altanlagen beachten!
Unser Morgen-Update informiert über die aktuelle Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung von Bestandsstraßen erheben können.
Vor allem die Abrechnung von erst nach Jahren endgültig fertig gestellten Bestandstraßen kann rechtlich problematisch sein.
Ohne Rücksicht auf die Entstehung der Beitragspflicht und unabhängig vom Lauf der Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren kann die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die endgültige Herstellung einer Bestandsstraße nach 25 Jahren (Altanlagenregelung) oder auch bereits nach 20 Jahren (Verjährungshöchstfrist) ausgeschlossen sein.
Seit dem 01.04.2021 regelt Art. 5a Abs. 7 Satz 2 BayKAG, dass kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden kann, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für Gemeinden ist diese Regelung problematisch, wenn sie in ihrem Straßenbestand noch nicht endgültig hergestellte oder nur provisorisch hergestellte Straßen aus der Zeit vor 1998 haben, die erst jetzt endgültig hergestellt werden sollen. Bei Bestandsstraßen ist deshalb zu prüfen, ob frühere Maßnahmen wie z.B. die bloße Staubfreimachung oder die Anbringung von Straßenlaternen, Straßenentwässerungsmaßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen bereits als Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Straße zählen.
Die Verjährungshöchstfrist von 20 Jahren für die Beitragserhebung für Erschließungsanlagen beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts der sogenannten „Vorteilslage“ (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b bb 1. Spiegelstrich BayKAG). Die Rechtsprechung stellt für den Eintritt der Vorteilslage auf die endgültige technische Fertigstellung der Straße ab.
Die Teilnahme an unserem digitalen Morgen-Update ist kostenfrei. Melden Sie sich an!
Das Thema Bürgerbeteiligung ist aufgrund wachsender Bürgerproteste zu einem wichtigen (Stör-)Faktor bei städtebaulichen Planungen geworden. Häufig wird erst in der Endphase eines Bauleitplanverfahrens eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gestartet, um die Bauleitplanung noch zu stoppen. Die Kommune muss dann überlegen, wie sie auf das Bürgerbegehren reagieren soll.
Zunächst ist die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu klären. Dabei kommt es auf die korrekte Formulierung der Fragestellung und deren Begründung an. Die Fragestellung muss die Planungshoheit der Kommune wahren. Unzulässig ist eine Vorwegnahme der von der Kommune zu treffenden Abwägungsentscheidung oder eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung.
Bei Informationsbroschüren und Veranstaltungen, die sich gegen das Bürgerbegehren
richten, hat die Kommune keine Neutralitätspflicht, es ist jedoch das Gebot der
„Waffengleichheit“ zu beachten. Empfehlenswert ist auch die gleichzeitige Durchführung eines vom Gemeinderat ausgehenden Bürgerentscheides (Ratsbegehren), um dem Bürgerbegehren entgegenzutreten und den Standpunkt und die Interessen der Kommune zu verdeutlichen.
Die vorstehenden Fragestellungen wird Herr Rechtsanwalt Jürgen Greß in einem vhw-Seminar am 08.12.2022 ausführlich behandeln.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind unverzichtbare Elemente einer modernen Bauleitplanung. Windkraftanlagen und PV-Anlagen-Projekte sorgen aber auch für Nutzungskonflikte. Mit gezielten Maßnahmen kann jede Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Schaden abwenden. Begriffe wie „Schwammstadt“ und „blau-grüne“ Planung sind nicht nur den Großstädten vorbehalten.
Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die eine Null-Neuversiegelung bis 2050 vorsieht, wird die Innenentwicklung zunehmend bedeutsamer. Anpassungen im Baugesetzbuch und in der Landes- und Regionalplanung stellen die Kommunen vor die Herausforderung, Nachverdichtung zuzulassen und gleichzeitig die Identität der Gemeinde zu bewahren.
Durch kommunales Flächenmanagement (Zwischenerwerb, strategische Bodenvorratspolitik) können die Anforderungen an die Bereitstellung von Wohnraum, Energieanlagen und gewerbliche Bauflächen nachhaltig gesteuert werden.
Die Rechtsanwälte Frank Sommer, Jürgen Greß, Mathias Reitberger und Klaus Hoffmann geben am Mittwoch, 16.11.2022 von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
in einem hgrs-Webinar Input zu folgenden Themen:
13.30 Uhr: Steuerung von Windkraftanlagen und PV-Anlagen
14.15 Uhr: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
15.00 Uhr: Webinar-Pause
15.15 Uhr: Innenentwicklung
16.00 Uhr: Baulandmodelle und kommunale Liegenschaftspolitik
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.
Anmeldung per Mail unter seminare@hgrs.eu