§ 13b BauGB europarechtswidrig – was ist zu tun?“
Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht § 13b BauGB für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Gemeinde dürfen somit nicht mehr ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren überplant werden. Bebauungspläne, die bereits im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurden, leiden damit unter einem beachtlichen Verfahrensfehler und verstoßen ebenfalls gegen Europarecht.
Daraus ergeben sich diverse Fragen, die wir diskutieren werden:
- Was bedeutet die Entscheidung für noch laufende Verfahren?
- Welche Rechtsfolgen hat die Entscheidung für bereits als Satzung bekanntgemachte Bebauungspläne?
- Können bestehende Bebauungspläne weiter vollzogen werden?
- Und: Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Kommunen für die Überplanung
von Außenbereichslagen?
In unserem kostenfreien Morgen-Update skizzieren wir die Problemstellung und geben Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung per Mail an seminare@hgrs.eu
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