Der sogenannte „Bauturbo“ eröffnet neue Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben schneller und teilweise auch außerhalb der bisherigen planungsrechtlichen Zulassungsmaßstäbe zu realisieren. Zugleich kommt den Kommunen mit der Zustimmung nach § 36a BauGB eine zentrale Steuerungs- und Prüfungsfunktion zu.
In der praktischen Anwendung können sich dabei erhebliche städtebauliche Bewertungsfragen ergeben.
Mit der von hgrs Rechtsanwälte und RAAB Planung entwickelten Strukturierungshilfe zu § 36a BauGB möchten wir bayerischen Gemeinden und Planungsbüros eine kompakte und praxisnahe Unterstützung für den Umgang mit den neuen Zulassungstatbeständen der §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB an die Hand geben. Die Handreichung strukturiert die kommunale Prüfung von der Fristkontrolle und planungsrechtlichen Einordnung über die Bewertung des Abweichungsbedarfs und seiner städtebaulichen Folgewirkungen bis hin zur Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung.
Die Strukturierungshilfe versteht sich als praktisches Arbeitsinstrument für die kommunale Praxis. Sie kann auf die Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens angepasst werden, ersetzt jedoch nicht die erforderliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.
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