Blog Rechtsanwälte München

Digitales Morgen-Update am Mittwoch, 24.05.2023, von 08:30 – 09:00 Uhr

Stellplatzreduzierung durch Mobilitätskonzepte?

Gemeinden äußern immer häufiger den Wunsch, im Rahmen ihrer städtebaulichen Planung Alternativen zum Individualverkehr zu schaffen und diesen auf Fahrrad, Schiene, Bus oder Sharing-Angebote zu verlagern.

Auf diese Weise kann der Verkehr auf den Straßen, die ohnehin bereits überlastet sind, reduziert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Gemeinden kommen so dem Interesse der Bürger nach, nicht mehr auf den Einzel-Pkw angewiesen zu sein. Auch der Wunsch von Investoren nach einer Reduzierung der erforderlichen Stellplätze bei der Realisierung von Projekten wird wegen der hohen Kosten von Stellplätzen, z.B. bei mehrgeschossigen Tiefgeragen, immer größer.
Die Lösung? – der Investor implementiert ein qualifiziertes Mobilitätskonzept. Auf diese Weise kann der Individualverkehr auf den Straßen auf der einen Seite und der Stellplatzbedarf im Einzelfall auf der anderen Seite reduziert werden – eine Win-win-Situation.
Zu einem qualifizierten Mobilitätskonzept gehören neben der Verbesserung von ÖPNV-Angeboten insbesondere Car-Sharing-Angebote, radverkehrsbezogene Dienstleistungen und Infrastruktur wie beispielsweise Radstationen beim ÖPNV und Ladesäulen für E-Bikes.
Unser Morgen-Update gibt einen Überblick darüber, wie diese Idee in kommunalen Stellplatzsatzungen, Bauleitplänen und städtebaulichen Verträgen rechtssicher umsetzbar ist.
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