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Digitales Morgen-Update am Mittwoch, 27.07.2022 von 08:30 – 09:00 Uhr

Maßnahmen zur Klimaanpassung – Kommunale Planungsinstrumente

Die Anpassung von Siedlungsflächen an temperaturbedingte Auswirkungen des Klimawandels gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein hoher Versiegelungsgrad und eine dichte Bebauung („Wärmeinseln“) verstärken die Auswirkungen der steigenden Sommertemperaturen. Die Folgen sind vermehrt Zeiten extremer Hitze und Trockenheit sowie Starkregenereignisse und Hochwasser, die die natürlichen Lebensgrundlagen

gefährden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Mit dem Ausbau der sogenannten „grünen und blauen Infrastruktur“ können Kommunen die Widerstandsfähigkeit ihrer Siedlungsgebiete gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken. Unser Morgen-Update gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten und Planungsinstrumente, die den Kommunen zur Verfügung stehen, um konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung im Stadt- und Gemeindegebiet zu steuern und umzusetzen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

    * Diese Angaben sind Pflichtangaben

     

    Digitale Sozialrecht-Updates

    Reform des Betreuungsrechts – Neuregelungen ab 01.01.2023:
    Donnerstag, 02.06.2022 von 19:30 – 20:00 Uhr

     

    Zum 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht mit einer grundlegenden Modernisierung der bisher geltenden Regelungen in Kraft. Die Neuregelungen dienen der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie der zu betreuenden Menschen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten feststellen und entsprechend handeln. Der bisherige gesetzlich vorgegebene Maßstab für das Handeln des Betreuers, nämlich die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht, wird gestrichen.
    In unserem Sozialrecht-Update werden die wesentlichen Regelungen des neuen Betreuungsrechtes und deren Auswirkungen auf zu betreuende Menschen und deren Betreuer dargestellt.
    Zur Anmeldung

     

     

    Schulbegleitung -Integrationsassistenz: Erfolgreiche Antragstellung und Durchsetzung
    Donnerstag,
    14.07.2022 von 19:30 – 20:00 Uhr

     

    Eine Schulbegleitung/Integrationsassistenz ist eine Person, die Kinder und Jugendliche mit geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen im schulischen Alltag unterstützt, damit sie die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen können.
    In unserem Sozialrecht-Update werden die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen dargestellt und Tipps für die Beantragung einer Schulbegleitung beim Sozialhilfeträger gegeben. Weiter werden die Möglichkeiten zur kurzfristigen (gerichtlichen) Durchsetzung der Kostenübernahme behandelt.

    Hochwasserschutz und Bauleitplanung

    Hochwasserschutz und Bauleitplanung

    Die Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal und in Teilen Bayerns hat die gesamte Bunderepublik erschüttert. Schnell wurde auch ein Zusammenhang zum Klimawandel hergestellt. Immer mehr Studien bestätigen, dass sich durch den Klimawandel die Wahrscheinlichkeit und die Intensität extremer Regenfälle in Westeuropa auch in den nächsten Jahren erhöhen werden.

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    Von der „Zukunft der Gegenwart“ in die „Gegenwart der Zukunft“

    Von der „Zukunft der Gegenwart“ in die „Gegenwart der Zukunft“

    oder
    Warum die Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutz von epochaler Bedeutung ist

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24.03.2021 in mehrfacher Hinsicht Verfassungsgeschichte geschrieben, sei es zu Fragen der Zulässigkeit und Beschwerdebefugnis ausländischer Antragsteller, sei es zur völkerrechtlichen Qualität des Pariser Abkommens und seiner Folgen etc.. Ein Punkt soll an dieser Stelle jedoch besonders hervorgehoben werden:

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    Novelle der BayBO: Wie Kommunen Abstandsflächen regeln können?

    Novelle der BayBO: Wie Kommunen Abstandsflächen regeln können?

    Durch die Änderung des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO wird das bisherige Maß der Abstandsflächentiefe von 1,0 H auf 0,4 H und in Gewerbe- und Industriegebieten von 0,25 H auf 0,2 H, mindestens jedoch 3 m verkürzt. Gleichzeitig entfällt das sogenannte „16-Meter-Privileg“, das eine Verkürzung der Abstandsflächentiefe vor zwei Außenwänden mit nicht mehr als 16 m Länge auf die Hälfte ermöglichte.

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