Mitte Dezember 2022 war das erste LNG-Terminal nach knapp zehn Monaten Bau- und Planungszeit in Wilhelmshaven eröffnet worden. Bundeskanzler Scholz sprach vom „neuen Deutschlandtempo“.
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Digitales Morgen-Update am Mittwoch, 15.02.2023, von 08:30 – 09:00 Uhr
Erschließungsbeiträge für Bestandsstraßen – Fristen für die Abrechnung von Altanlagen beachten!
Unser Morgen-Update informiert über die aktuelle Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht und unter welchen Voraussetzungen die Gemeinden Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung von Bestandsstraßen erheben können.
Vor allem die Abrechnung von erst nach Jahren endgültig fertig gestellten Bestandstraßen kann rechtlich problematisch sein.
Ohne Rücksicht auf die Entstehung der Beitragspflicht und unabhängig vom Lauf der Festsetzungsverjährungsfrist von vier Jahren kann die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die endgültige Herstellung einer Bestandsstraße nach 25 Jahren (Altanlagenregelung) oder auch bereits nach 20 Jahren (Verjährungshöchstfrist) ausgeschlossen sein.
Seit dem 01.04.2021 regelt Art. 5a Abs. 7 Satz 2 BayKAG, dass kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden kann, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für Gemeinden ist diese Regelung problematisch, wenn sie in ihrem Straßenbestand noch nicht endgültig hergestellte oder nur provisorisch hergestellte Straßen aus der Zeit vor 1998 haben, die erst jetzt endgültig hergestellt werden sollen. Bei Bestandsstraßen ist deshalb zu prüfen, ob frühere Maßnahmen wie z.B. die bloße Staubfreimachung oder die Anbringung von Straßenlaternen, Straßenentwässerungsmaßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen bereits als Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Straße zählen.
Die Verjährungshöchstfrist von 20 Jahren für die Beitragserhebung für Erschließungsanlagen beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts der sogenannten „Vorteilslage“ (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b bb 1. Spiegelstrich BayKAG). Die Rechtsprechung stellt für den Eintritt der Vorteilslage auf die endgültige technische Fertigstellung der Straße ab.
Die Teilnahme an unserem digitalen Morgen-Update ist kostenfrei. Melden Sie sich an!
Bürgerbegehren – Störfaktor bei kommunalen Planungen?
Das Thema Bürgerbeteiligung ist aufgrund wachsender Bürgerproteste zu einem wichtigen (Stör-)Faktor bei städtebaulichen Planungen geworden. Häufig wird erst in der Endphase eines Bauleitplanverfahrens eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gestartet, um die Bauleitplanung noch zu stoppen. Die Kommune muss dann überlegen, wie sie auf das Bürgerbegehren reagieren soll.
Zunächst ist die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu klären. Dabei kommt es auf die korrekte Formulierung der Fragestellung und deren Begründung an. Die Fragestellung muss die Planungshoheit der Kommune wahren. Unzulässig ist eine Vorwegnahme der von der Kommune zu treffenden Abwägungsentscheidung oder eine reine Negativ- oder Verhinderungsplanung.
Bei Informationsbroschüren und Veranstaltungen, die sich gegen das Bürgerbegehren
richten, hat die Kommune keine Neutralitätspflicht, es ist jedoch das Gebot der
„Waffengleichheit“ zu beachten. Empfehlenswert ist auch die gleichzeitige Durchführung eines vom Gemeinderat ausgehenden Bürgerentscheides (Ratsbegehren), um dem Bürgerbegehren entgegenzutreten und den Standpunkt und die Interessen der Kommune zu verdeutlichen.
Die vorstehenden Fragestellungen wird Herr Rechtsanwalt Jürgen Greß in einem vhw-Seminar am 08.12.2022 ausführlich behandeln.
Energiewende – eine planerische Herausforderung für die Kommunen
Klimaschutz und Klimaanpassung sind unverzichtbare Elemente einer modernen Bauleitplanung. Windkraftanlagen und PV-Anlagen-Projekte sorgen aber auch für Nutzungskonflikte. Mit gezielten Maßnahmen kann jede Gemeinde im Rahmen ihrer Bauleitplanung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Schaden abwenden. Begriffe wie „Schwammstadt“ und „blau-grüne“ Planung sind nicht nur den Großstädten vorbehalten.
Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die eine Null-Neuversiegelung bis 2050 vorsieht, wird die Innenentwicklung zunehmend bedeutsamer. Anpassungen im Baugesetzbuch und in der Landes- und Regionalplanung stellen die Kommunen vor die Herausforderung, Nachverdichtung zuzulassen und gleichzeitig die Identität der Gemeinde zu bewahren.
Durch kommunales Flächenmanagement (Zwischenerwerb, strategische Bodenvorratspolitik) können die Anforderungen an die Bereitstellung von Wohnraum, Energieanlagen und gewerbliche Bauflächen nachhaltig gesteuert werden.
Die Rechtsanwälte Frank Sommer, Jürgen Greß, Mathias Reitberger und Klaus Hoffmann geben am Mittwoch, 16.11.2022 von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
in einem hgrs-Webinar Input zu folgenden Themen:
13.30 Uhr: Steuerung von Windkraftanlagen und PV-Anlagen
- Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten
- Konzeptionelle Herangehensweise
14.15 Uhr: Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
- Rechtliche Anforderungen, Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen
- Regelungen in städtebaulichen Verträgen
15.00 Uhr: Webinar-Pause
15.15 Uhr: Innenentwicklung
- Rechtliche Grundlagen der Innenentwicklung
- Innenentwicklungspotentiale erkennen und nutzen
16.00 Uhr: Baulandmodelle und kommunale Liegenschaftspolitik
- Strategische Bodenvorratspolitik
- Ankaufs- und Zwischenerwerbsmodelle, Erbbaurecht
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.
Anmeldung per Mail unter seminare@hgrs.eu
Kommunale Energiebeteiligungsmodelle – Partizipation statt Konfrontation
Die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien stellt die Energiewende vor große Herausforderungen. Vor allem die örtliche Bevölkerung muss aktiv einbezogen werden und sollte davon auch finanziell profitieren. In der Praxis haben sich verschiedene Beteiligungsmodelle in den Kommunen etabliert:
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Digitales Morgen-Update am Mittwoch, 27.07.2022 von 08:30 – 09:00 Uhr
Maßnahmen zur Klimaanpassung – Kommunale Planungsinstrumente
Die Anpassung von Siedlungsflächen an temperaturbedingte Auswirkungen des Klimawandels gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein hoher Versiegelungsgrad und eine dichte Bebauung („Wärmeinseln“) verstärken die Auswirkungen der steigenden Sommertemperaturen. Die Folgen sind vermehrt Zeiten extremer Hitze und Trockenheit sowie Starkregenereignisse und Hochwasser, die die natürlichen Lebensgrundlagen
gefährden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen. Mit dem Ausbau der sogenannten „grünen und blauen Infrastruktur“ können Kommunen die Widerstandsfähigkeit ihrer Siedlungsgebiete gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken. Unser Morgen-Update gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten und Planungsinstrumente, die den Kommunen zur Verfügung stehen, um konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung im Stadt- und Gemeindegebiet zu steuern und umzusetzen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Digitale Sozialrecht-Updates
Reform des Betreuungsrechts – Neuregelungen ab 01.01.2023:
Donnerstag, 02.06.2022 von 19:30 – 20:00 Uhr
Zum 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht mit einer grundlegenden Modernisierung der bisher geltenden Regelungen in Kraft. Die Neuregelungen dienen der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Autonomie der zu betreuenden Menschen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten feststellen und entsprechend handeln. Der bisherige gesetzlich vorgegebene Maßstab für das Handeln des Betreuers, nämlich die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht, wird gestrichen.
In unserem Sozialrecht-Update werden die wesentlichen Regelungen des neuen Betreuungsrechtes und deren Auswirkungen auf zu betreuende Menschen und deren Betreuer dargestellt.
Zur Anmeldung
Schulbegleitung -Integrationsassistenz: Erfolgreiche Antragstellung und Durchsetzung
Donnerstag, 14.07.2022 von 19:30 – 20:00 Uhr
Eine Schulbegleitung/Integrationsassistenz ist eine Person, die Kinder und Jugendliche mit geistigen, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen im schulischen Alltag unterstützt, damit sie die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen können.
In unserem Sozialrecht-Update werden die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen dargestellt und Tipps für die Beantragung einer Schulbegleitung beim Sozialhilfeträger gegeben. Weiter werden die Möglichkeiten zur kurzfristigen (gerichtlichen) Durchsetzung der Kostenübernahme behandelt.
Digitales Morgen-Update am Mittwoch, 11.05.2022 von 08:30 – 09:00 Uhr
Kommunale Strategien zur Innenentwicklung
Der Bedarf an neuen Bauflächen – für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum oder die An- und Umsiedlung von Betrieben – führt zu einem immer größeren Flächenverbrauch. An diesem Punkt setzt die städtebauliche Strategie der Innenentwicklung an. [… ] Mehr lesen
Energiewende erfordert erhöhten Ausbau von PV-Freiflächenanlagen in Bayern
Neben der Windenergie ist Photovoltaik eine der zentralen Säulen zum Ausbau von regenerativen Energien in Deutschland. [… ] Mehr lesen
Windenergie als Booster auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland?
Aktuell wird Deutschland sein Ziel verfehlen, bis 2045 klimaneutral zu sein und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent zu steigern. Die Bundesregierung will nun das Tempo beim Klimaschutz drastisch anziehen. Im Mittelpunkt soll der Ausbau von Erneuerbaren Energien stehen.